EU-Kommission:Öffentliche Ausschreibungen bevorzugen proprietäre Software
Einem aktuellen Bericht der IDABC zufolge sind zahlreicheöffentliche Ausschreibungen für Software in Europa gesetzeswidrig, weil diese proprietäre Anwendungen bevorzugen. Geht es nach der IDABC, sollten die ausschreibenden Behörden dafür juristisch belangt werden.
Die Abteilung IDABC der Europäischen Kommission ist zuständig für die Beschaffung von interoperabler Software für den Behördeneinsatz in Europa.
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